Rechtliche EU Anforderungen an Fassaden
Verschärfte rechtliche EU-Anforderungen: Frøslev ist bereit mit brandgeprüfter Wandverkleidung aus Massivholz für den europäischen Markt
Mit Frøslevs anhaltendem Fokus auf Branddokumentation können wir eine breite Auswahl an Produkten für den europäischen Markt anbieten, die die neuen, verschärften EU-Anforderungen erfüllen.
Die EU-Kommission hat im Mai dieses Jahres eine Delegierte Verordnung über die Bedingungen für die Brandschutzklassifizierung ungeprüfter Wandpaneele und Wandverkleidungen aus Massivholz ausgestellt, die am 20. August in Kraft getreten ist.
Das bedeutet, dass das Holz jetzt geprüft werden muss, um nachzuweisen, dass es der Baustoffklasse D-s2,d0 gerecht wird.
„Bisher war die Gesetzgebung der EU in diesem Bereich weniger strikt. Durch die neuen Anforderungen müssen Produkte, die bisher weitestgehend ohne Brandschutzprüfung vermarktet wurden, zukünftig auf Entflammbarkeit geprüft werden. Ganz konkret bedeutet das, dass Behandlungen wie beispielsweise thermische Behandlung, Oberflächenbehandlung, Druckimprägnierung und Ähnliches brandtechnisch dokumentiert und zugelassen sein müssen, damit die Produkte legal in Verkehr gebracht werden können“, erklärt Produktspezialist bei Frøslev Træ, Thomas Lindner Nielsen.
Lange Lieferzeiten vermeiden
In der kommenden Zeit können die neuen gesetzlichen Anforderungen daher eine Art von Vakuum bei Holzhändlern, Einkaufsvereinigungen, Filialen und Ähnlichem in der EU erzeugen, wenn geprüfte, dokumentierte Waren eingekauft werden müssen. Dadurch können unter anderem lange Lieferzeiten entstehen, weil eine Reihe von Herstellern den Verkauf bestimmter Waren aussetzen muss, während die Produkte auf Entflammbarkeit geprüft werden.
„Wir bei Frøslev legen großen Wert auf Brandsicherheit und die Brandschutzprüfung von Produkten. Unsere Produkte werden kontinuierlich getestet und unterliegen ebenfalls versicherungsbasierten Feuerschutzprüfungen von Fassaden. Damit können wir ein umfangreiches Sortiment im Bereich Wandverkleidung und -paneele anbieten, die die verschärften Anforderungen bereits erfüllen.“
Zukünftig muss die Branddokumentation in der Leistungserklärung des Produkts unter Verweis auf den Klassifikationsbericht eines akkreditierten Brandtestlabors angegeben werden. Ein Verweis auf eine Tabelle in einer harmonisierten Norm oder eine Kommissionsentscheidung reichen mittlerweile nicht mehr aus für Holz, das eine Behandlung erhalten hat.
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